Verlegung Glasfaser-Mikrorohr von der Grundstücksgrenze bis ins Haus

Um Ihr Glasfaser-Mikrorohr im Zuge der Endmontage an das Glasfasernetz ankoppeln zu können, muss das Glasfaser-Mikrorohr vom Übergabepunkt an der Grundstücksgrenze bis ins Haus verlegt werden. Hierfür empfiehlt sich die Verwendung eines zusätzlichen bzw. einer bereits vorhandenen Leerverrohrung, in welche das Glasfaser-Mikrorohr eingeschoben wird.

Die Verlegung des Schutzrohres von der Grundstücksgrenze bis ins Haus bzw. in den Keller sollte mit einem Biegeradius von mindestens 7 cm bei Glasfaser-Mikrorohr mit 7mm Durchmesser (14 cm bzw. 16 cm bei Glasfaser-Mikrorohren mit 14 mm bzw. 16mm Durchmesser) und in einer Tiefe von mindestens 50 cm bis 70cm erfolgen.


Das Glasfaser-Mikrorohr (7 mm Durchmesser bzw. in Sonderfällen 14 mm bzw. 16 mm Durchmesser) kann anschließend in das Schutzrohr eingebracht werden und ist so vor Beschädigungen und Druckstellen optimal geschützt.

Um innere Verschmutzung und somit spätere Probleme beim Einbringen des Hausanschlusskabels zu verhindern, ist beim Einbringen in das Schutzrohr ist darauf zu achten, dass beide Enden des Glasfaser-Mikrorohrs verschlossen sind!

Sollte die Abschlusskappe zu groß für Ihre Leerverrohrung sein, kann diese einseitig auf der Hausseite abmontiert und das Glasfaser-Mikrorohr sorgfältig mit einem wasserdichten Klebeband (z.B. Isolierband) verschlossen werden. Am straßenseitigen Ende muss IMMER eine Abschlusskappe montiert sein.

Das Glasfaser-Mikrorohr muss zu jeder Zeit beidseitig verschlossen sein, um Schmutzeintritt zu verhindern!
Die Überlänge des Glasfaser-Mikrorohrs sollte beidseitig, also sowohl an der Straßenseite (mit ausreichend Länge zur Erreichung des Straßenbanketts), als auch im Haus im Bereich der Hauseinführung abgelegt werden (siehe Übersichtszeichnung). Überlängen auf keinen Fall abschneiden, dies erfolgt später durch die Baufirma oder durch die Montagefirma vor Ort.
Zum Schutz vor Wassereintritt sollte eine ordnungsgemäße und wasserdichte Hauseinführung bzw. Mauerdurchführung des Schutzrohres hergestellt werden.

Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Herstellung einer Hauseinführung liegt beim Hauseigentümer.

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